Ein Kommentar zur Flüchtlingspolitik
Was sich gut anhören soll, die Seele und das Gewissen beruhigen – es enthält das unabdingbare ABER, was sich bei finanziellen Entscheidungen immer als Casus Knacktus erweist.
Im Land Hessen erhalten die Kommunen pro Flüchtling eine Pauschale, die – nach zahlreichen Verhandlungen – 2016 je nach Region auf zwischen 865 und 1.050 Euro aufgestockt wurde. Das Finanzministerium Wiesbaden hat nun entschieden, dass diese Pro-Kopf-Pauschalen bis 2020 weiter vom Land Hessen an die Kommunen fließen. Das klingt schön, und alle könnten jubeln.
Grund zum Jubeln besteht indes nur bei den Geldgebern. Es fängt schon mit der Definition des Begriffs „Flüchtling“ an. Ein längerfristiges Bleiberecht ist nur den Wenigsten beschieden. Die Mehrzahl fällt unter den „subsidiären Schutz“, die „Duldung“ oder einen abgelehnten Asylantrag mit anberaumter Abschiebung. Eventuelle Kosten der Glücklichen, deren Asylantrag bewilligt wurde, werden von der Bundesarbeitsagentur getragen, nicht von den Städten und Kommunen. Konkrete Zahlen zu letzterer Kategorie liegen noch nicht vor. Abzusehen ist deren „Überschaubarkeit“. Alles andere ist ein Kostenfaktor.
Ziel ist, die meisten Zuwanderer abzuschieben oder in die Länder „zurückzuführen“, in denen sie zuerst „aufgeschlagen“ sind. Sie fallen in absehbarer Zeit dann nicht mehr ins Gewicht. Die wenigen Anerkannten werden soweit notwendig von ProArbeit finanziert. Geht die Rechnung auf, muss das Land Hessen bis 2020 kaum zahlen. Junge Menschen werden auf Bundesebene bereits systematisch selbst in das Kriegsgebiet Afghanistan abgeschoben. Gegen die meisten liegen keinerlei Hinweise auf Kriminalität vor. Ganz im Gegenteil: Sie sind mittlerweile voll in ihrem Umfeld integriert und haben Arbeit oder oft größere Job-Perspektiven als viele Hartz- IV-Empfänger in der Bundesrepublik. Aber sie kosten halt „Pauschale“…
Es gibt noch einen Grund, warum die Städte und Kommunen bis 2020 weiterhin hohe Mittel aus der Landeskasse erhalten: „Die Städte und Gemeinden erfüll(t)en mit ihren Haupt- und Ehrenamtlichen die Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen mit großem Engagement und hoher Qualität“, so laut hessenschau.de[1] der Präsident des Hessischen Städtetages, Patrick Burghardt (CDU). Was zunächst wie Lob klingt, mutet eher höhnisch an: Die Städte und Gemeinden erhalten also Fördermittel, weil sie unter anderem unentgeltlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen?
Marianne Kestler
[1] Quelle: http://hessenschau.de/gesellschaft/das-zahlt-hessen-den-kommunen-fuer-fluechtlinge,fluechtlingspauschale-102.html